i) Von den Beschwerdeführenden zu Recht nicht beantragt wird eine Ausnahme für Kleinbauten nach Art. 81 Abs. 2 SG in Verbindung mit Art. 28 BauG. Kleinbauten sind Bauten, die klein und leicht entfernbar sind. Das Erfordernis der leichten Entfernbarkeit ist sowohl technisch als auch funktionell zu verstehen. Da eine Wärmepumpe für die bestimmungsgemässe Nutzung eines Wohnhauses unentbehrlich ist, ist sie funktionelle nicht leicht entfernbar.13 4. Gleichbehandlung im Unrecht a) Schliesslich machen die Beschwerdeführenden mit ihren Hinweisen auf angeblich vergleichbare Fälle sinngemäss einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht geltend. Der in Art. 8