Bei bestehenden Bauten kann ein Innenstandort gestützt auf das Vorsorgeprinzip zwar aufgrund der höheren Kosten in der Regel aus Gründen der Verhältnismässigkeit nicht verlangt werden. Zur Begründung besonderer Verhältnisse für eine Ausnahme sind höhere Kosten jedoch kein Argument, da rein finanzielle Interessen keine Ausnahme zu rechtfertigen vermögen. Dass eine Innenaufstellung unmöglich wäre, ist weder dargetan noch ist davon auszugehen, zumal mit dem Fenster im Bereich des Techni- kraums12 zumindest ein Mauerdurchbruch bereits zu bestehen scheint.