Zusätzlich zu den bereits in der Beschwerde erwähnten ähnlichen Situationen, die von der Gemeinde Port bewilligt worden seien, stellten die Beschwerdeführenden fest, dass in der L.________strasse 1 (Ecke M.________strasse) eine Wärmepumpe in einem Abstand von 2.5 m von der Strasse genehmigt worden sei. Die Situation der dortigen Eigentümerschaft sei sehr ähnlich, da diese ebenfalls einen Garten auf der anderen Seite des Gebäudes hätten. Dennoch sei in diesem Fall offenbar die Ausnahmebewilligung erteilt worden.