nehmigt worden sei. Am K.________weg 58 in Nidau seien zwei Wärmepumpen mit einem Abstand zur Strasse von ca. 2 m installiert. Auch dort handle es sich um eine Gemeindestrasse in einer 30er-Zone, so dass die beiden Fälle gut miteinander vergleichbar seien. Es werde darauf hingewiesen, dass die Praxis in den umliegenden Gemeinden bei der gleichen Problematik völlig anders aussehe, da dort die Ausnahmebewilligung für den Abstand zur Gemeindestrasse erteilt werde, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse verletzt werde. Dazu verweisen die Beschwerdeführenden auf einen Bauentscheid der Gemeinde Evilard.