Die Verkehrssicherheit werde mit dem beantragten Abstand der Wärmepumpe von 3.05 m zur Gemeindestrasse nicht gefährdet. Insbesondere werde das Sichtfeld der Verkehrsteilnehmer nicht eingeschränkt. Weitere öffentliche Interessen, die durch die Platzierung der Wärmepumpe im Strassenabstand verletzt werden könnten, seien keine erkennbar. Im Gegenteil: Am Ersatz von fossilen Energien durch erneuerbare Energien bestehe ein öffentliches Interesse, das Bauvorhaben sorge dafür, dass weniger Gas vom Ausland bezogen werden müsse.