Die Verlegung der Wärmepumpe auf die Rückseite des Gebäudes (Südseite) sei zwar geprüft, aber verworfen worden, weil dieser Standort die Mieter, die Nachbarschaft, die Energieeffizienz, die Ästhetik und Lebensweise des Aussenbereichs beeinträchtigen würde: In der Nähe von möglichen Wärmepumpenstandorten habe es Fenster von Wohnräumen und Balkone; zudem sei der Garten auf der Rückseite des Gebäudes ein Ort der Begegnung und ein Spielplatz; diesen Ort durch die Installation einer Wärmpumpe zu opfern, sei undenkbar, auch aus Gründen der Sicherheit; weiter werde die Energieeffizienz durch die langen Wege der Heizleitungen bis zum Heizraum erheblich reduziert;