a) Das Bauvorhaben sieht vor, den bestehenden Gaskessel durch eine aussen aufgestellte Luft-Wärmepumpe zu ersetzen. Die Wärmepumpe soll an der Nordfassade mit einem Abstand von 3.05 m zur H.________strasse installiert werden. Bei der H.________strasse handelt es sich um eine Gemeindestrasse, für die ein Strassenabstand von 3.6 m ab Fahrbahnrand gilt (Art. 4 5 BVR 2018 S. 341 E. 3.4.2, 2016 S. 402 E. 6.2; BGE 140 II 262 E. 6.2; Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 52 N. 7