2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 23. August 2024 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, der Entscheid vom 24. Juli 2024 sei aufzuheben. Die Ausnahmebewilligung nach Art. 80 SG1 sei zu erteilen. Dem Bauvorhaben sei die Baubewilligung zu erteilen. 1 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) 1/10 BVD 110/2024/116