1. Die Beschwerdeführenden reichten am 27. Februar 2024 bei der Gemeinde Port ein Baugesuch ein für das Ersetzen des Gaskessels durch eine Luft-Wärmepumpe im Freien auf Parzelle Port Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Auf entsprechende Aufforderung der Gemeinde hin reichten die Beschwerdeführenden ein Ausnahmegesuch vom 16. Mai 2024 für das Unterschreiten des Strassenabstands ein. Nachdem die Gemeinde den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör hinsichtlich eines drohenden Bauabschlags gewährt hatte, erteilte sie mit Entscheid vom 24. Juli 2024 den Bauabschlag ohne Bekanntmachung.