3. Die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführerin Parteikosten von CHF 2809.85 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Stadt Bern hat der Beschwerdeführerin Parteikosten von CHF 2809.85 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________ / Frau Rechtsanwältin R.________, eingeschrieben - E.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern, mit Beilage gemäss Dispositiv-Ziff. 1, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat