13/14 BVD 110/2024/115 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid der Stadt Bern vom 25. Juli 2024 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Stadt Bern zurückgewiesen. Die Vorakten gehen zurück an die Stadt Bern. 2. Der Beschwerdegegnerin werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1100.00 zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.