Aus den Akten geht nicht hervor, ob die Ein- und Ausfahrt sowie die Parkplätze in der Einstellhalle wie von der Stadt Bern mit Schreiben vom 26. September 2023 gefordert, mittlerweile dienstbarkeitsrechtlich sichergestellt sind.48 Den bewilligten, aber im Dispositiv entgegen der Vorgabe in Art. 35 Abs. 4 BewD49 nicht näher bezeichneten Plänen lässt sich ausserdem nicht entnehmen, welche Bauteile die (erste) Bauetappe umfassen soll. Die bewilligten Pläne zeigen das gesamte Vorhaben (inklusive dem neuen Clubhaus im Süden der Parzelle Nr. J.________). Sie erwecken daher den Anschein, dass das gesamte Bauvorhaben bewilligt worden ist.