Vorliegend erscheint eine bewilligungsfähige Bauetappe, die eine angepasste Einstellhalle für die Gebäude an der H.________strasse Nr. 70 und allenfalls Nr. 68 umfasst, nicht gänzlich ausgeschlossen. Die Sache erweist sich in dieser Hinsicht aber noch nicht als entscheidreif. Die Einstellhalle ist für den Umbau des bestehenden Clubhauses überdimensioniert. Aus den Akten geht nicht hervor, ob die Ein- und Ausfahrt sowie die Parkplätze in der Einstellhalle wie von der Stadt Bern mit Schreiben vom 26. September 2023 gefordert, mittlerweile dienstbarkeitsrechtlich sichergestellt sind.48 Den bewilligten, aber im Dispositiv entgegen der Vorgabe in Art.