Anders ausgedrückt ist jede Bauetappe wie ein eigenes Baugesuch zu beurteilen. Wurde das Bauvorhaben ursprünglich als Gesamtprojekt eingereicht, sind für die Bewilligung einzelner Etappen Projektänderungen und damit entsprechende Anpassungen der Projektpläne erforderlich. Eine einzelne Etappe kann nicht aufgrund der ursprünglichen Projektpläne, welche das Gesamtprojekt zeigen, bewilligt werden.