nicht mehr aktuell.40 Für sechs Wohnungen beträgt die Bandbreite zwischen drei bis zwölf Abstellplätzen für Motorfahrzeuge (vgl. Art. 51 Abs. 2 BauV41). Bei einer Bürofläche von ca. 207 m2 ergibt sich für die übrige Nutzung eine Bandbreite von 1 bis 7 Abstellplätzen (vgl. Art. 52 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 und 2, Abs. 1 Bst. c sowie Abs. 2 Bst. a BauV). Somit sind maximal 19 Abstellplätze für Motorfahrzeuge für den Umbau zulässig. Mit 42 Abstellplätzen für Motorfahrzeuge ist die Einstellhalle überdimensioniert. Die Einstellhalle scheint zwar auch Parkplätze für das Gebäude an der H.________strasse Nr. 68 zu umfassen.