Die Aufteilung einer Baubewilligung in mehrere Zwischen- oder Teilverfügungen kann gegen den Grundsatz der Einheit des Bauentscheids mit umfassender Interessenabwägung und das Gebot der materiellen Koordination verstossen, wenn sich einzelne Aspekte oder Anlagenteile nicht sinnvoll isoliert beurteilen lassen, sondern eine Gesamtschau verlangen.29 Nicht zulässig ist es, Bauten oder Überbauungen, die eine bauliche Einheit bilden, nur teilweise zu bewilligen. Die teilweise Bewilligung eines Baugesuchs ist nur zulässig, wenn der bewilligte Teil ohne Veränderung des Bauprojekts vom nicht bewilligten Teil klar getrennt werden kann. Das setzt voraus, dass der bewilligte Teil des Baubegeh-