Nutzungen im Hauptgebäude. Weil noch nicht geklärt sei, ob das Clubhaus gebaut werde, könne erst im abschliessenden Gesamtentscheid abschliessend auf den Parkplatznachweis eingegangen werden. Für den Teilentscheid habe sie nur geprüft, ob die Anzahl Parkplätze auch ohne Clubhaus bewilligungsfähig sei. Da die Gebäude Nrn. 68 und 70 die Einstellhalle gemeinsam nutzen würden und auch die Nutzung der Tennisplätze auf der Baurechtsparzelle Nr. P.________ über die Parkplätze auf der Parzelle Nr. J.________ stattfinde, sei die geplante Parkplatzzahl bewilligungsfähig.