Die Stadt Bern erklärt, die Einsprache der Beschwerdeführerin habe gelautet: «Die C.________ beschränkt ihre Einsprache auf den Aspekt des waldseitigen Bauverbots und die Inanspruchnahme der Baurechtsparzelle BR P.________». Aufgrund dieser Aussage und dem Antrag der Bauherrschaft auf Teilbaubewilligung habe sie entschieden, dass eine Teilbaubewilligung erteilt werden könne. Zur Einsprache werde im Rahmen des Gesamtentscheids Stellung genommen. Die Einstellhalle könne ohne Clubhaus gebaut werden (ohne Verbindungstür zum Clubhaus). Die 1708 m2 Geschossfläche im Parkplatznachweis beinhalteten zu über 2/3 Nutzungen im Hauptgebäude.