Dies sei falsch und widersprüchlich. Verzichte die Beschwerdegegnerin auf den Projektteil Neubau Clubhaus, werde der Parkplatznachweis gar nie geprüft. Die Parkplatzanzahl liege nicht in der zulässigen Bandbreite. Gemäss Parkplatznachweis für die Gebäude H.________strasse Nrn. 68 und 70 (Auflageakten) seien insgesamt 8 Wohnungen geplant, was eine Bandbreite von 4 bis 16 Autoabstellplätzen ergebe. Bewilligt worden seien 42 Plätze, also 26 Plätze über der zulässigen Bandbreite.