der Verwirklichung der Teilbaubewilligung nicht als Teilbaute gebaut werden. Das würde bedeuten, dass sie einseitig offen und ohne Abschluss gebaut werden müsste, das bei offengehaltener Baugrube. Zum Parkplatznachweis führe die Vorinstanz im Entscheid aus, die Einstellhalle umfasse 42 Autoabstellplätze und diese Anzahl würde auch in der zulässigen Bandbreite liegen, falls auf den Neubau des Clubhauses im weiteren Verlauf des Verfahrens verzichtet würde. Weiter schreibe die Vorinstanz, die abschliessende Beurteilung zum Parkplatznachweis erfolge mit Abschluss des Verfahrens. Dies sei falsch und widersprüchlich.