Weiter geht aus den Vorakten hervor, dass die Beschwerdegegnerin im Baubewilligungsverfahren mehrere Projektänderungen eingereicht hat. Der Situationsplan datiert vom 28. November 2023.15 Der Plan Schnitt D-D datiert vom 22. November 2023,16 der Plan Schnitt A-A demgegenüber vom 20. Dezember 2023.17 Die aktuellsten Projektpläne sind vom 8. Mai 2024. Den Vorakten lässt sich nicht entnehmen, dass die Stadt Bern der Beschwerdeführerin Gelegenheit erteilt hat, sich zu den Projektänderungen zu äussern oder dass sie die Projektänderungen publiziert hat. Auch dadurch hat die Stadt Bern das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin verletzt.