Das Schreiben der Stadt Bern vom 26. September 2023, in dem sie die Fachberichte der verschiedenen städtischen Amtsstellen zusammenfasst, wurde der Beschwerdeführerin gar nicht zugestellt. Auch das Schreiben der Stadt Bern vom 6. März 2024, mit welchem der Beschwerdegegnerin unter anderem eine Stellungnahme der Procap zu «überarbeiteten Unterlagen» zugestellt wurde, hat die Beschwerdeführerin nicht erhalten.13 Dasselbe gilt für die Replik der Beschwerdegegnerin vom 8. März 2024.14 Von der Stadt Bern wird nicht bestritten, dass sie das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin verletzt hat, indem sie ihr die Aktenstücke nicht vorgängig zur Stellungnahme zugestellt hat.