men. Dementsprechend war es ihr nicht möglich, in ihrer Einsprache vom 20. Februar 2024 dazu Stellung zu nehmen.12 Auch im weiteren Verlauf des Baubewilligungsverfahrens hat die Stadt Bern der Beschwerdeführerin keine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Sie hat der Beschwerdeführerin die Amts- und Fachberichte erst mit dem angefochtenen Entscheid vom 25. Juli 2024 zugestellt. Das Schreiben der Stadt Bern vom 26. September 2023, in dem sie die Fachberichte der verschiedenen städtischen Amtsstellen zusammenfasst, wurde der Beschwerdeführerin gar nicht zugestellt.