Zudem hat die Stadt Bern die Fachberichte der verschiedenen städtischen Amtsstellen in ihren Schreiben an die Beschwerdegegnerin vom 26. September 2023 zusammengefasst.10 Weitere Fachberichte der einzelnen Amtsstellen der Stadt Bern sind nicht aktenkundig. Das Bauvorhaben wurde im Januar 2024 publiziert.11 Es ist nicht ersichtlich, dass die Schreiben der Stadt Bern vom 3. und 4. Juli 2023, das Verfahrensprogramm vom 10. August 2023, die Amts- und Fachberichte sowie das Schreiben der Stadt Bern vom 26. September 2023 Teil der Auflageakten waren. Es ist kein Auflagestempel auf den Aktenstücken angebracht.