c) Das Baugesuch der Beschwerdegegnerin ging am 14. Juni 2023 bei der Stadt Bern ein. Mit Schreiben vom 3. Juli 2023 und vom 4. Juli 2023 hat die Stadt Bern diverse formelle Mängel des Baugesuchs festgestellt.8 Das Verfahrensprogramm erging am 10. August 2023.9 Am 26. September 2023 hat die Stadt Bern der Beschwerdegegnerin den Fachbericht Hindernisfreies Bauen, den Fachbericht Brandschutz, den Amtsbericht Amt für Wasser und Abfall sowie den Amtsbericht Strassenlärm zugestellt. Zudem hat die Stadt Bern die Fachberichte der verschiedenen städtischen Amtsstellen in ihren Schreiben an die Beschwerdegegnerin vom 26. September 2023 zusammengefasst.10