26. September 2023 wiedergegeben und lägen somit in Schriftform vor. Es gebe keine separaten Dokumente und es handle sich nicht um Fachberichte im Sinne der Baugesetzgebung. Der Ausschuss der Stadtbildkommission habe das Baugesuch beraten und die im Schreiben vom 26. September 2023 wiedergegebenen Bemerkungen zu Handen der Baubewilligungsbehörde gemacht. Eine Empfehlung zu Handen der Bauherrschaft sei nicht abgegeben worden. Dementsprechend gebe es keine Eröffnung einer Empfehlung. Die Beschwerdeführerin habe im Rahmen der Akteneinsicht von den Bemerkungen des Ausschusses zu Handen der Baubewilligungsbehörde Kenntnis nehmen können (pag. 332 ff. der Vorakten).