der Vorakten). Insbesondere die vom Bauinspektorat mit Stellungnahme vom 18. September 2024 erwähnten digitalen Stellungnahmen der Amts- und Fachstellen und die Einspracheantwort der Bauherrschaft, aber auch deren E-Mail vom 25. Juni 2024 sehe sie zum ersten Mal. Diese Unterlagen seien ihr bei der Akteneinsicht vor Ort nicht gezeigt worden. Dort seien ihr nur die Auflageakten, die bewilligten Pläne und die vier Amtsberichte offengelegt worden.