Daneben gebe es vermutlich noch weitere Unterlagen. Im Bauentscheid werde auf städtische Stellungnahmen in digitaler Form verwiesen. Auch solche Einschätzungen der Fachbehörden müssten Einsprechern in Papierform zugänglich gemacht werden. Weiter seien die Einspracherügen im Bauentscheid nicht behandelt worden. Die Vorinstanz führe darin aus, das Teilprojekt Umbau/Erweiterung des bestehenden Clubhauses in Wohnungen und Büro mit Tiefgarage werde von der Einsprache nicht tangiert, die Einsprachepunkte bezögen sich nur auf den Neubau Clubhaus mit Schwimmbad.