Sie habe ihr keine Möglichkeit gegeben, zur Projektänderung gemäss Bauentscheid bzw. zu den nach der öffentlichen Auflage im Januar 2024 teilweise geänderten Plänen Stellung zu nehmen. Besonders augenfällig sei der Unterschied des Umgebungsplans vom 20. Dezember 2023 gemäss öffentlicher Auflage und dem nun bewilligten Umgebungsgestaltungsplan vom 8. Mai 2024. Diese Projektänderungen hätten möglicherweise publiziert sowie die Amts- und Fachstellen dazu angehört werden müssen. Auch habe die Vorinstanz ihr eine Auswahl an Amts- und Fachberichten (procap, Strassenlärm, AWA, Brandschutz) erst mit dem Bauentscheid zugestellt. Daneben gebe es vermutlich noch weitere Unterlagen.