2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 23. August 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung der Teilbaubewilligung vom 25. Juli 2024 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter seien die Teilbaubewilligung aufzuheben und die Sache zur weiteren Prüfung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.