Die Einstellhallenausfahrt befände sich entlang der östlichen Parzellengrenze der Parzelle Nr. J.________ und verliefe in einer Linkskurve. Das neue unterirdische Clubhaus mit Schwimmbad inkl. Nebenräume ist im Süden der Parzelle Nr. J.________ geplant. Der Haupteingang zum neuen Clubhaus soll via Einstellhalle erfolgen.1 Das Bauvorhaben wurde am 24. Januar 2024 publiziert. Die Beschwerdeführerin erhob am 20. Februar 2024 Einsprache. Mit E-Mail vom 25. Juni 2024 stellte die Beschwerdegegnerin einen Antrag auf Teilbaubewilligung für den ihrer Ansicht nach von der Einsprache der Beschwerdeführerin nicht belasteten Teil des Baugesuches (Wohnungen, Büros und Tiefgarage).