Östlich der Parzellen Nrn. G.________ und I.________ liegt die Parzelle Bern […] Grundbuchblatt Nr. J.________. Auf dieser Parzelle befinden sich ein Sportgebäude (derzeit das Clubhaus des O.________ sowie ebenfalls Tennisplätze. Die Parzelle Nr. J.________ ist im Alleineigentum der Beschwerdegegnerin. Südlich der Parzellen Nrn. I.________ und J.________ folgt zunächst die Baurechtsparzelle Nr. P.________, auf der sich weitere Tennisplätze befinden, und anschliessend der S.________wald Die Parzellen Nrn. G.________, J.________ und I.________ liegen in der Wohnzone.