___ AG mit Blick auf die Dimensionierungsgrundlagen für Hausanschlussleitungen aus den betreffenden SVGW-Richtlinien27 ausreichend, um den geplanten Neubau wie auch die angrenzende Liegenschaft der Beschwerdeführenden mit einem ausreichenden Wasserdruck zu versorgen. Dieser Beurteilung kann ohne weiteres gefolgt werden. Die Erschliessung der Bauparzelle mit Wasser ist folglich nicht zu beanstanden und die entsprechende Rüge der Beschwerdeführenden ist somit unbegründet. 27 Siehe Richtlinie W3 d für Trinkwasserinstallationen inkl. Ergänzungen 1+2+3+4 des Fachverbands der Wasser-, Gas- und Wärmeversorger (SVGW), Ziff. 2.4.2 und 2.4.3.