Es handelt sich dabei um einen HDPE-Schlauch mit einem Durchmesser von 50 mm (bzw. 40 mm beim Hausanschluss), der weiter südlich auch der Trinkwassererschliessung des Grundstücks der Beschwerdeführenden dient. Die im Baubewilligungsverfahren seitens der Vorinstanz eingeholte Stellungnahme der B.________ AG vom 14. Februar 2024 bestätigt die bestehenden Netzanschlüsse an die Verteilanlagen. Der Amtsbericht der Abteilung Tiefbau/Umwelt der Gemeinde Steffisburg vom 6. März 2024 äussert sich nicht zur Trinkwassererschliessung.