c) Die Bauherrschaft hat zusammen mit dem Baugesuch unter anderem den Bauplan «BP_Werkleitungen 1_100» vom 23. Januar 2024 eingereicht. Darin ist ersichtlich, dass die Trinkwassererschliessung des Baugrundstücks über die bereits bestehende Frischwasserzuleitung unter dem nordöstlich vom Baugrundstück gelegenen Verbindungsweg zwischen N.________strasse und O.________weg/P.________weg vorgesehen wird. Es handelt sich dabei um einen HDPE-Schlauch mit einem Durchmesser von 50 mm (bzw. 40 mm beim Hausanschluss), der weiter südlich auch der Trinkwassererschliessung des Grundstücks der Beschwerdeführenden dient.