Dass die Fassade gemäss dem Amtsbericht der Abteilung Tiefbau/Umwelt vom 6. März 2024 vor deren Ausführung noch grossformatig materialisiert werden muss, damit die Farbwahl für die Einpassung im Quartier abschliessend geprüft werden kann, beeinträchtigt die Baubewilligungsfähigkeit des Neubauprojekts nicht. Die Vorinstanz hat denn auch im angefochtenen Gesamtentscheid in Auflage 4.3.15 bereits festgehalten, dass das Bauvorhaben und insbesondere die vorgesehene Fassade vorzeitig grossformatig bemustert werden muss und vor der Genehmigung durch die Baupolizeibehörde nicht mit den diesbezüglichen Bauarbeiten begonnen werden darf.