Darin ist ersichtlich, dass für den Neubau eine vertikale und vorvergraute Holzschalung vorgesehen ist, was mit Blick auf die obgenannten Ausführungen kaum als ortsfremd angesehen werden kann. Dass die Fassade gemäss dem Amtsbericht der Abteilung Tiefbau/Umwelt vom 6. März 2024 vor deren Ausführung noch grossformatig materialisiert werden muss, damit die Farbwahl für die Einpassung im Quartier abschliessend geprüft werden kann, beeinträchtigt die Baubewilligungsfähigkeit des Neubauprojekts nicht.