Gemäss der Stellungnahme zur gestalterischen Beurteilung der Abteilung Hochbau/Planung vom 18. November 2024 gliedert sich das Vorhaben auch mit seinem Volumen und seiner Grösse gut im Quartier ein und beeinträchtigt eine zukünftige Quartierentwicklung nicht. Die auf der Ostseite aufgrund des Fuss-/Geh- und Radwegs geprägte Abschrägung des Baukörpers ist zwar tatsächlich untypisch, aber aufgrund der sich im nördlichen Bereich verengenden Bauparzellenform sind die gewählten Fassadenlinien gut ablesbar. Weiter sind die Proportionen des Gebäudes im Verhältnis zum Aussenraum gemäss der erwähnten Einschätzung der Abteilung Hochbau/Planung verträglich.