32 sowie am P.________weg Nr. 2 bis 5. Das vorliegend geplante Flachdach mit dem darunterliegenden Attikageschoss tut der guten Einordnung des strittigen Vorhabens folglich keinen Abbruch. Gemäss der Stellungnahme zur gestalterischen Beurteilung der Abteilung Hochbau/Planung vom 18. November 2024 gliedert sich das Vorhaben auch mit seinem Volumen und seiner Grösse gut im Quartier ein und beeinträchtigt eine zukünftige Quartierentwicklung nicht.