Entgegen dem Vorbringen der Beschwerdeführenden hat sich die Bauherrschaft der darin erwähnten Kritikpunkte vollumfänglich angenommen und das vorliegende Neubauprojekt dahingehend überarbeitet: Die kritisierte Materialisierung mit Beton wurde angepasst und das Erdgeschoss erscheint dadurch nicht mehr wie ein Keller- oder Sockelgeschoss. Auch wurde die Materialisierung der Garagenzugänge wie gewünscht abgeändert und mit der nun durchgehenden und vertikal ausgerichteten Materialisierung wird die bemängelte «Gewerbebau»-Erscheinung vermieden.