26 Abs. 4 GBR vom Einbezug des Fachausschusses absehen. Die im Rahmen der Voranfrage erfolgte Beurteilung des Bauvorhabens sei denn auch nicht durch den Fachausschuss erfolgt, sondern es handle sich beim entsprechenden Bericht vom 29. September 2022 um eine interne gestalterische Beurteilung der Planungs- und Bewilligungsbehörde der Gemeinde Steffisburg. Entgegen dem Vorbringen der Beschwerdeführenden hat sich die Bauherrschaft der darin erwähnten Kritikpunkte vollumfänglich angenommen und das vorliegende Neubauprojekt dahingehend überarbeitet: