Art. 26 Abs. 1 GBR sieht für die Fachberatung in Gestaltungsfragen den Einsatz des Fachausschuss Steffisburg vor. Nach Art. 26 Abs. 3 GBR ist die Vorlage eines Bauprojekts an den Fachausschuss in den folgenden Fällen zwingend notwendig: - Abweichungen von den Vorschriften über die Bau- und Aussenraumgestaltung gemäss Art.