Neubauten hätten sich innerhalb bereits überbauter Gebiete in der Stellung den bestehenden Gebäuden anzupassen. In ihrer Stellungnahme vom 13. Januar 2025 bemängeln sie den Verzicht auf die Vorlage des Bauprojekts an den Fachausschuss. Weiter bringen sie vor, dass die Baueingabe der Beschwerdegegnerin in Bezug auf die Fassadenmaterialisierung und -farbgebung unvollständig sei.