24 VSS 40 050 Ziff. 7. 9/16 BVD 110/2024/114 liches Fehlverhalten von Fahrzeuglenkenden nicht im Baubewilligungsverfahren zu entscheiden ist. Die entsprechende Rüge der Beschwerdeführenden erweist sich folglich auch diesbezüglich als unbegründet. Die Vorinstanz hat die Strassenanschlussbewilligung zu Recht erteilt. 4. Gestaltungsvorschriften