Beim vorliegenden Strassenanschluss des Typ A sind gemäss der VSS-Norm Nr. 40 050 Rückwärtsausfahrten nicht grundsätzlich verboten.24 Allerdings würde dies eine Anpassung der Beobachtungsdistanz erfordern, zumal sich der Beobachtungspunkt bei Rückwärtsausfahrten an einem anderen Ort befindet. Inwiefern die Beobachtungsdistanz diesfalls im vorliegenden Fall vergrössert werden könnte und müsste, kann jedoch vor dem Hintergrund der nachfolgenden Ausführungen offenbleiben: