e) Was die Manövrierfähigkeit beim Strassenanschluss der Bauparzelle angeht, bestätigt das TBA OIK I, dass gemäss den vorliegenden Baugesuchsplänen «BP_Strassenanschluss Manövrierfläche» und «BP_Strassenanschluss Manövrierfläche gross», beide vom 7. Februar 2024, selbst grössere Fahrzeuge mit einer Länge von 4.9 m auf dem vorgesehenen Vorplatz wenden können. Zwar ist aus Verkehrssicherheitsgründen bei Zufahrten stets das Aus- und Einfahren in Vorwärtsrichtung anzustreben. Beim vorliegenden Strassenanschluss des Typ A sind gemäss der VSS-Norm Nr. 40 050 Rückwärtsausfahrten nicht grundsätzlich verboten.24