Hinzu kommt, dass gemäss den eingereichten Baugesuchsplänen bei der Umgebungsgestaltung rund um den Vorplatz keine allenfalls die Übersicht einschränkende Begrünung oder sonstige Einfriedung vorgesehen ist. Die 1.2 m hohen Hecken entlang der nordöstlichen und südwestlichen Parzellengrenze reichen nur bis zur Höhe der nördlichen Gebäudefassade und beeinträchtigen somit die gut überblickbare Situation bei der Ausfahrt nicht. Auch die Sicherheit der Fussgänger und insbesondere von (Schul-)Kindern, die sich allenfalls auf den beiden Fusswegen nordöstlich und südwestlich entlang des Baugrundstücks der strittigen Ausfahrt nähern, ist daher nicht gefährdet.