d) Betreffend die Sichtweiten im Bereich des Strassenanschlusses bestätigt das TBA OIK I im Fachbericht vom 25. November 2024 auf Seite 2, dass die von der oben erwähnten VSS Norm Nr. 40 273 geforderten Knotensichtweiten eingehalten sind. Das TBA OIK I begründet diese Einschätzung zu Recht unter anderem damit, dass vor Ort die Zufahrtsgeschwindigkeit von 30 km/h gilt und die minimale Sichtweite somit 20 m beträgt.