Auf Grund der Bebauung schätzen wir, dass der Verkehr von ca. 50 Wohneinheiten über den U.________weg zur N.________strasse gelangt. Unter der Annahme, dass je Wohneinheit zwei Parkplätze vorhanden sind, ergibt sich bei einer durchschnittlichen Umschlagshäufigkeit auf den Parkplätzen ein durchschnittlicher Tagesverkehr (DTV) von ca. 200 bis 300 Fahrten. In der Spitzenstunde (Erfahrungswert bei höheren Verkehrsaufkommen: 10% des DTV) ist somit mit einer Grössenordnung von ca. 30 Fahrten zu rechnen oder ca. einer Fahrt alle 2 Minuten. Unter der Annahme, dass in der Spitzenstunde 20% des DTV entstehen würden, wäre mit 60 Fahrten pro Stunde oder mit einer Fahrt jede Minute zu rechnen.