Es ist mit einem dreiteiligen Fahrverbot für Motorfahrzeuge belegt. Die entsprechende Signalisierung findet sich sowohl bei der Einfahrt von der N.________strasse (rechts beim Hydranten südlich des Grundstücks der Beschwerdeführenden) als auch bei der Einfahrt vom U.________weg (links an der Strassenlaterne südwestlich auf der Parzelle Steffisburg Grundbuchblatt Nr. V.________). Es handelt sich dabei um das Signal Nr. 2.14 «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» gemäss Art. 19 Abs. 2 SSV8. Weiter dient der mit dem dreiteiligen Fahrverbot belegte Bereich der Parzelle keiner Erschliessung eines angrenzenden Grundstücks.